Wer in Deutschland eine GmbH gründen oder Anmeldungen zum Vereinsregister vornehmen möchte, ist mit zeitraubenden bürokratischen Hemmnissen belastet. Dies geht aus einem Praxischeck hervor, den das Bundesministerium der Justiz durchgeführt hat.
Am "Praxischeck zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht" waren insbesondere Vertreter von Unternehmen und Vereinen unterschiedlicher Größe und Struktur beteiligt. Der Bericht schlägt vor, Notare zu zentralen Ansprechpartnern bei der GmbH-Gründung und Vereinsregisteranmeldung zu machen, sie sollen als "One-Stop-Shop" fungieren. Gründungen und Registeranmeldungen könnten auf diese Weise vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden.
Bessere Informationen für Vereine
Im Bereich der Vereine stellten die Befragten fest, dass das Informationsangebot über die Gründung eines Vereins und die notwendige Eintragung ins Vereinsregister gegenwärtig nicht ausreichend sei. Deshalb will sich das Bundesministerium der Justiz für die Schaffung eines zentralen Informationsangebots einsetzen. Dieses soll den Vereinen eine leicht zugängliche und verlässliche Hilfestellung bieten.
Elektronische Einreichungen durch Notare
Darüber hinaus hat der Praxischeck ergeben, dass der Vereinspraxis die derzeit noch bestehende Möglichkeit, Anmeldungen in Papier selbst zum Vereinsregister einzureichen, nicht wichtig ist. Im Gegenteil: Anmeldungen in Papier könnten aufgrund entstehender Medienbrüche zu Verzögerungen bei Gericht führen. Vereinsregisteranmeldungen könnten weiter digitalisiert und beschleunigt werden, indem die Notare verpflichtet würden, für die Vereine die Anmeldung elektronisch beim Vereinsregister einzureichen. Denn die Vereinsvertretungen müssten vor Einreichung der Unterlagen ohnehin den Notar zum Zweck der Unterschriftsbeglaubigung aufsuchen. Hierzu will das Bundesministerium der Justiz nun einen Vorschlag erarbeiten.
(BMJ / STB Web)