Bei Erbschaften und Schenkungen gibt es deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts entfielen 2025 95 Prozent des Gesamtwerts der Vermögensübertragungen auf die westlichen Bundesländer.
Insgesamt haben die westdeutschen Finanzämter 142,5 Milliarden Euro veranlagt. In den östlichen Ländern und Berlin, wo Ende 2025 knapp ein Fünftel (19 Prozent) der Bevölkerung lebte, waren es demgegenüber 8 Milliarden Euro.
Die geringeren steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen wirken sich auch auf die festgesetzte Steuer aus. Von den im Jahr 2025 insgesamt 21,4 Milliarden Euro festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland fielen mit 20,4 Milliarden Euro (95 Prozent) in den westlichen Bundesländern an. In den östlichen Bundesländern und Berlin waren es 1 Milliarde Euro (5 Prozent).
Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass die festgesetzte Steuer nicht den Steuereinnahmen desselben Berichtsjahres entspricht, da es spätere Änderungen geben kann. Zudem enthalte die Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik nicht alle Vermögensübergänge, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen würden.
(Destatis / STB Web)